Technikübertragung und Vermittlung

Damit sind wir beim zweiten Grundstein unseres Unterrichtskonzepts angekommen. Es ist die möglichst weitgehende Technikübertragbarkeit auf andere ähnliche Waffen wie das „klassische“ zweischneidige Einhandschwert, aber z.B. auch mittellanger Stock oder Kurzspieß: diese haben zwar keine Parierstange und keine Schnittfunktion, und lassen damit eben keine schleifenden Paraden und Schnitte zu, aber mit kleinen Anpassungen sind sie insgesamt genauso einsetzbar wie klassische Schwerter. Das heißt, daß ich für diesen Bereich keine neuen Techniken erlernen muß, sondern nur Anpassungen vornehmen brauche. Wir beginnen deshalb im Unterricht mit den ursprünglicheren Waffen und Techniken, und damit wird unser Konzept auch für Bühnenfechter und Schaukämpfer doppelt interessant: zum einen haben sie meist gar nicht die Übungszeit , welche ein trainingsmäßiges Spezialkonzept erfordert; zum anderen müssen sie in der Rolle des „Guten“ häufig aus der körperlichen Verteidigung starten.

Die dritte Unterrichtsgrundlage ist die extrem schnelle Vermittelbarkeit durch einen programmierten Blockunterricht in Bausteinform, der innerhalb eines Seminars den Lernstoff für ein halbes Jahr bis zwei Jahre Nacharbeit vermittelt (je nach Vorkenntnissen und Trainingsbereitschaft). Jedes Seminar bildet dabei für sich eine geschlossene Einheit und beinhaltet ein komplettes Repertoire von der weiten bis zur engen Distanz sowohl im Angriff wie auch in der Verteidigung. Spezielle körperliche oder gar athletische Voraussetzungen sind nicht notwendig zur Teilnahme, auch wenn sie vielleicht manches erleichtern, vorausgesetzt werden nur allgemeine normale körperliche, sensorische und geistige Fähigkeiten. Der Unterricht richtet sich im Regelfall an Erwachsene mit entsprechender Leistungs- und Erfolgsmotivation, wie sie für moderne Menschen des westlich-abendländischen Kulturkreises üblich sein sollte: Das gilt auch für die moralischen Kriterien eines möglichen Mißbrauchs

Die Lehrer des WCI – gleichgültig in welchem Bereich und völlig unabhängig von ihrem außergewöhnlichen Wissen und Können – haben sich dabei der Förderung der Seminarteilnehmer verpflichtet, kurz gesagt: Es geht nicht darum zu zeigen, was der Lehrer selbst als Fechter kann, sondern darum, was der Teilnehmer von ihm als Lehrer neu mit nach Hause nimmt, denn genau dafür wird der Lehrer bezahlt , und deshalb hat der Schüler auch einen Anspruch auf eine entsprechende Unterrichtsleistung!